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MR goes digital | Autorisiertes Unternehmen im Förderprogramm „go-digital“

Mittelstand digitalisieren

Mittelstand digitalisieren. Als autorisiertes Beratungsunternehmen bieten wir Ihnen die „go-digital“ Beratung zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi. Die Beratung wird von unseren Fachkräften der jeweiligen Kompetenzteams durchgeführt und begleitet Sie optimal auf Ihrem individuellen Weg in eine digitale Zukunft.
Die Digitalisierung ist gerade für KMU Unternehmen Fluch und Segen zugleich. Auf der einen Seite bietet die Digitalisierung neue Möglichkeiten und Geschäftsfelder, auf der anderen Seite müssen sich Unternehmen stärker an den Bedürfnissen der Kunden ausrichten, um auf Dauer wettbewerbsfähig zu bleiben.

Was wir als MR Datentechnik für Sie tun können

Als autorisiertes Beratungsunternehmen für das Förderprogramm „go-digital“ übernehmen wir für Sie die Antragstellung und bieten Ihnen Beratungsleistungen, die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Nicht selten scheitern Anträge an den recht aufwendigen und zeitintensiven Antragstellungen, dem fehlenden Wissen, welche Förderung in Frage kommt und der anschließenden Bürokratie, zum Beispiel der Verwendungsnachweisprüfung.

„go-digital“ Beratung – unsere Mehrwerte für Ihre Zukunft!

Förderkriterien

• Unternehmen in den Branchen gewerbliche Wirtschaft und Handwerk mit technologischem Potenzial
• Maximal 100 Mitarbeiter
• Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme vom Vorjahr maximal 20 Millionen Euro
• Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
• Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Gefördert werden Beratungsleistungen für ein Modul, wählbar sind die Module 1 und 3, und gegebenenfalls ein Nebenmodul mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Gefördert werden Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

Gefördert werden Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.


Modul 1 „IT-Sicherheit“

Welches Ziel verfolgt das Modul 1 „IT-Sicherheit“?
Cyberkriminalität ist bereits ein großes Problem und wird mit zunehmender Digitalisierung weiter verstärkt. Ziel des Moduls 1 „IT-Sicherheit“ ist es, wirtschaftliche Schäden zu vermeiden und Risiken von Cyberkriminalität zu minimieren.
Die grundlegend erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen sollen von Unternehmen selbst betrieben werden können.
Gefördert werden:

• Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
• Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen

 

Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“

Welches Ziel verfolgt Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“?
Ziel des Moduls 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ ist es, Arbeitsabläufe in Unternehmen durchgängig zu digitalisieren. Darunter fällt unter anderem e-Business-Software.
Gefördert werden:

• Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens, einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

• In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren

Ja, die Eigenleistung eines jeden Unternehmens liegt bei 50 Prozent auf die Nettoausgaben. Das BMWi hat dazu ein Berechnungsbeispiel angegeben.

Zitat BMWi:
„15 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.000 Euro ergeben 15.000 Euro Ausgaben netto und 17.850 Euro Gesamtausgaben einschließlich der Umsatzsteuer von 19 Prozent (2.850 Euro).  Die Förderung beträgt 50 % von 15.000 Euro = 7.500 Euro.
Somit beträgt die Eigenbeteiligung hier 10.350 Euro. Diese ist dem begünstigten Unternehmen unter Ausweisung der USt. (2.850 Euro) in Rechnung zu stellen.“
Und wann starten Sie Ihr erstes Digitalprojekt? Oder möchten Sie Ihre begonnene Digitalisierung erweitern und zukunftsfähiger gestalten? Mit unserer „go-digital“ Beratung unterstützen wir Sie bei der Planung und Erstellung des Realisierungskonzepts zur Beantragung Ihrer Fördermittel „go-digital“.
Machen Sie sich mit Hilfe des Förderprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf den Weg in die digitalisierte Zukunft und verpassen Sie nicht den Anschluss.In Zukunft wird die Digitalisierung immer häufiger über die Wettbewerbsfähigkeit entscheiden. Auch über Ihre.

Ihr Weg in die Digitale Zukunft

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